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16. März 2011
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16. Februar 2011
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03. April 2010
Produktinformation
Detergenzien-Verordnung
Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 [1] des Europäischen Parlaments und des Rates bezeichnet der Ausdruck „Detergens“ einen Stoff oder eine Zubereitung, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Detergenzien können unterschiedliche Formen haben (Flüssigkeit, Pulver, Paste, Riegel, Tafel, geformte Stücke, Figuren usw.) und für Haushaltszwecke oder institutionelle oder industrielle Zwecke vertrieben oder verwendet werden.
Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Informationsseiten der Waschmittelwerk Genthin GmbH, wo Sie Details zu den Inhaltsstoffen unserer Produkte gemäß der Detergenzienverordnung Nr. 648/2004 finden:
Mit dem Abwasser gelangen Detergenzien in die Umwelt. Nur durch einen ausreichenden biologischen Abbau kann eine unerwünschte Anreicherung in der Umwelt verhindert werden.
Seit den 70er Jahren hat die Europäische Gemeinschaft in Bezug auf Detergenzien eine Politik verfolgt, die auf die Lösung der Probleme abzielt, die grenzflächenaktive Substanzen in Gewässersystemen verursachen. Daher wurden mehrere Regelungen ausgearbeitet, um die Umweltbelastungen zu verringern (z.B. die Schaumbildung in Flüssen) und um stabile Grundlagen für den Binnenmarkt zu schaffen.
Am 31.03.2004 wurde eine Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erlassen, welche das Inverkehrbringen von Detergenzien regelt. Sie trat am 08.10.2005 in Kraft und löste die bisherige Detergenzien-Richtlinie 73/404/EWG und die darauf aufbauenden Richtlinien zur biologischen Abbaubarkeit von anionischen und nichtionischen Tensiden ab.
